Ein Kind ist niemals ein Fehler, ein Problem, eine Last, eine Plage oder eine Strafe...
Ein Kind ist immer ein Wunder.
Entwicklungsverzögerte und entwicklungsgestörte Kinder und Jugendliche, die Hilfe in der Einrichtung „Gönnebeker Kinder“ suchen, zeigen unterschiedliche Auffälligkeiten. Sensomotorische Auffälligkeiten und Wahrnehmungsstörungen:
Gesamtplatzzahl:
9 stationäre Plätze sowie 1-2 Plätze in der Trainingswohnung
Zielgruppe:
Kinder und Jugendliche, koedukativ
Aufnahmealter:
0-18 Jahre
Aufnahmekriterien:
Aufgenommen werden entwicklungsverzögerte und entwicklungsgestörte Kinder und Jugendliche, die einer heilpädagogisch geprägten Unterstützung bedürfen.
Kinder und Jugendliche, die bereits eine Abhängigkeit vom Alkohol oder Drogen anderer stoffgebundener Art aufweisen, können in die Einrichtung nicht aufgenommen werden, da sie ein hohes Gefährdungspotenzial für die anderen Kinder und Jugendlichen der Wohngruppe aufweisen. Sie sind in entsprechend dafür vorgesehenen Institutionen mit suchttherapeutischen Konzepten zunächst angemessener untergebracht, wobei eine Unterbringung im Kinderheim “Gönnebeker Kinder“ nach erfolgreicher Therapie zu prüfen ist. Süchte eines übermäßigen Medienkonsums oder Spielsüchte können in der Regel durch altersgemäße, interessante Freizeitangebote mit therapeutischer Unterstützung in der Einrichtung bearbeitet werden. Dem Kinderheim stehen in diesem Zusammenhang Psychotherapeuten zur Verfügung, die schon seit Jahrzehnten mit den Erziehern und Betreuten zusammenarbeiten.
Die Räumlichkeiten, in denen die Einrichtung ihre pädagogische Arbeit verrichtet, ist für Rollstuhlfahrer nicht geeignet, so dass Kinder und Jugendliche mit einer solchen Körperbehinderung leider nicht aufgenommen werden können. Einzugsbereich: nach Möglichkeit werden Kinder aus der Umgebung (zwischen Flensburg und Hamburg), in begründeten Einzelfällen auch aus weiter entfernten Regionen aufgenommen.
Rechtsgrundlage: §§ 34 und 35a KJHG sowie unter Umständen § 99 SGB IX