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Ein Kind ist niemals ein Fehler, ein Problem, eine Last, eine Plage oder eine Strafe...
Ein Kind ist immer ein Wunder. 

Entwicklungsverzögerte und entwicklungsgestörte Kinder und Jugendliche, die Hilfe in der Einrichtung „Gönnebeker Kinder“ suchen, zeigen unterschiedliche Auffälligkeiten. Sensomotorische Auffälligkeiten und Wahrnehmungsstörungen:

  • Beeinträchtigungen des Hörvermögens
  • Sprachverzögerungen mit dem Bedarf logopädischer Behandlung
  • Sprachstörungen mit der Notwendigkeit der Überprüfung des Hörvermögens und der akustischen Verarbeitung des Gehörten im Gehirn
  • Entwicklungsverzögerungen und Störungen in der Bewegungsplanung und Motorik
  • Emotionale und soziale Auffälligkeiten in der Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Mangelnde Steuerung der Emotionalität mit aggressivem und autoaggressivem selbstverletzendem Verhalten
  • Hyperaktivität
  • Mangelnde Konzentration
  • Ängste vor neuen Situationen und einer zukünftigen Lebensgestaltung
  • Dissoziales Verhalten und eine mangelnde Fähigkeit zur Empathie

Grundinformation und Aufnahmekriterien

Gesamtplatzzahl:
9 stationäre Plätze sowie 1-2 Plätze in der Trainingswohnung

Zielgruppe:
Kinder und Jugendliche, koedukativ

Aufnahmealter:
0-18 Jahre

Aufnahmekriterien:
Aufgenommen werden entwicklungsverzögerte und entwicklungsgestörte Kinder und Jugendliche, die einer heilpädagogisch geprägten Unterstützung bedürfen.

Entwicklungsverzögerungen und Störungen
im schulischen Bereich:

  • Fehlende altersgemäße Kenntnisse im Bereich der schulischen Themen
  • Dyskalkulie, Legasthenie, Hyperaktivität
  • Grob -und feinmotorische Abweichungen in der Bewegungsplanung und der Motorik
  • Mangelnde Fähigkeiten, sich in ein Schul- und Klassensystem zu integrieren


Störungen in der Herkunftsfamilie:

  • Kinder/ Jugendliche, die ihre Familien mit ihrem Verhalten überfordern
  • Kinder/Jugendliche, die von ihren Familien abgelehnt werden
  • Kinder/ Jugendliche, die ihre Familien freiwillig verlassen, weil die häuslichen Verhältnisse sie überfordern
  • Kinder/ Jugendliche, deren Eltern eigene therapeutische Ziele für eine Gesundung ihrer seelischen Probleme anstreben und aus diesem Grunde zeitweilig keine Kraft für die Erziehung ihrer Kinder haben
  • Kinder, die keinen Bezug mehr zu ihrer leiblichen Familie unterhalten und auch das System einer Pflegefamilie sprengten
  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Ausschließende Kriterien: stoffgebundene Abhängigkeiten, Rollstuhlfahrer

Kinder und Jugendliche, die bereits eine Abhängigkeit vom Alkohol oder Drogen anderer stoffgebundener Art aufweisen, können in die Einrichtung nicht aufgenommen werden, da sie ein hohes Gefährdungspotenzial für die anderen Kinder und Jugendlichen der Wohngruppe aufweisen. Sie sind in entsprechend dafür vorgesehenen Institutionen mit suchttherapeutischen Konzepten zunächst angemessener untergebracht, wobei eine Unterbringung im Kinderheim “Gönnebeker Kinder“ nach erfolgreicher Therapie zu prüfen ist. Süchte eines übermäßigen Medienkonsums oder Spielsüchte können in der Regel durch altersgemäße, interessante Freizeitangebote mit therapeutischer Unterstützung in der Einrichtung bearbeitet werden. Dem Kinderheim stehen in diesem Zusammenhang Psychotherapeuten zur Verfügung, die schon seit Jahrzehnten mit den Erziehern und Betreuten zusammenarbeiten.
Die Räumlichkeiten, in denen die Einrichtung ihre pädagogische Arbeit verrichtet, ist für Rollstuhlfahrer nicht geeignet, so dass Kinder und Jugendliche mit einer solchen Körperbehinderung leider nicht aufgenommen werden können. Einzugsbereich: nach Möglichkeit werden Kinder aus der Umgebung (zwischen Flensburg und Hamburg), in begründeten Einzelfällen auch aus weiter entfernten Regionen aufgenommen.

Rechtsgrundlage: §§ 34 und 35a KJHG sowie unter Umständen § 99 SGB IX