Symbol

"Wer sich selbstbewusst für seine eigenen Ziele und Wünsche einsetzt, lässt sich nicht so leicht von anderen beeinflussen und herumschubsen."

aus "StarkeKids"

 

Aufnahmeverfahren und Hilfeplanungen

Bei der Neuaufnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen verfahren wir wie folgt:

  1. Telefonische Anfrage durch das Jugendamt bei einem der pädagogischen Mitarbeiter
  2. Die Einrichtung erhält vom Jugendamt Erstinformationen über die Biografie und wichtige diagnostische Daten des aufzunehmenden Kindes, die dann im Team besprochen werden
  3. Erstgespräch mit dem Kind/Jugendlichen, seinen näheren Angehörigen, einem Vertreter  des Jugendamtes sowie der Heimleitung und nach Möglichkeit einem weiteren pädagogischen Mitarbeiter. Nur in Ausnahmefällen wird das Kind bzw. der Jugendliche nicht oder nur teilweise am Erstgespräch beteiligt. Es findet dann ein Einzelgespräch mit den nächsten Angehörigen statt, wenn es um Sachverhalte geht, die nicht vor dem Kind besprochen werden sollten
  4. Entscheidung im Team
  5. Gemeinsam mit dem aufzunehmenden Kind/Jugendlichen können die Angehörigen zu Besuch kommen, um den Gruppenalltag zu erleben
  6. In der Regel wird danach ein 4-7tägiges Probewohnen vereinbart. Es sollte ein Wochenende und Werktage beinhalten
  7. Mit aufzunehmenden Jugendlichen wird ein Auswertungsgespräch unter Beteiligung des gesamten Teams sowie der im Haus lebenden Kinder und Jugendlichen durchgeführt
  8. Innerhalb der Heimgruppe werden die Erfahrungen, die mit dem aufzunehmenden Kind/Jugendlichen gemacht wurden, diskutiert, um bei der Entscheidung der Aufnahme mitzuwirken
  9. Die Beteiligten werden telefonisch von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt

Phasen der Hilfeplanung

  • Durchführung des ersten Hilfeplangespräches nach dem Aufnahmeverfahren, in dem erste Erfahrungen ausgewertet und Ziele formuliert werden
  • Systematische Verhaltensbeobachtung (Beobachtungsbögen)
  • Vorstellung beim Kinderarzt
  • Förderdiagnostik
  • Fallgespräch mit Psychologen, wobei alle Informationen ausgewertet werden. Ein interner Hilfeplan mit möglichen Zielen wird erstellt
  • Durchführung des zweiten Hilfeplangespräches nach ca. einem halben Jahr zur Überprüfung und Weiterentwicklung der Maßnahme

Durchführung von Hilfeplangesprächen:

Die Einrichtung erstellt in Absprache mit dem Jugendamt für das jeweilige Hilfeplangespräch nach
§ 36 KJHG einen ausführlichen schriftlichen Entwicklungsbericht, aus dem Aussagen über die Entwicklung des Kindes sowie Absprachen der weiteren Hilfeplanung zu entnehmen sind.
Beim Hilfeplangespräch werden das Jugendamt, die Eltern, das Kind/Jugendlicher und gegebenenfalls weitere wichtige Bezugspersonen beteiligt. Von Seiten der Einrichtung nimmt die Heimleitung teil. Das Gespräch wird innerhalb der Einrichtung mit dem Kind/Jugendlichen vorbereitet.