Symbol

"Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft,
denn in Ihr gedenke ich zu leben."

Albert Einstein

Verselbständigung

Verselbständigungsprozesse beginnen im Kindesalter innerhalb der Wohngruppe. So werden sie beim Vollzug von Alltagsarbeiten vermittelt und eingeübt.
Die Kinder und Jugendlichen nehmen an Fortbildungen innerhalb der Einrichtung teil, die darauf abzielen, ihre lebenspraktischen Fähigkeiten altersgemäß zu schulen. So werden sie zum Beispiel einmal im Monat an einem „Perfekten Dinner" beteiligt, bei dem sie lernen, Speisen aus dem Kochbuch oder dem Internet auszuwählen, kostengünstig für das Dinner einzukaufen, den Tisch geschmackvoll zu decken, zu kochen und gepflegt zu speisen.

Daneben sollen sie im Laufe ihrer Entwicklung Fortbildungen in folgenden Bereichen absolvieren:

  • Technik (Fahrradwerkstatt)
  • Holzwerkstatt (z.B. Bau eigener Möbel oder Spiele)
  • Raumpflege ( z.B. Staubputzen, Staubsaugen, Fensterputzen, Feudeln, etc.)
  • Wäschepflege ( Waschen der eigenen Wäsche, Trocknen, Bügeln, Nähen u. Stopfen)
  • Sinnvolle Freizeitgestaltung (z.B. Sport und Spiel, Erlernen eines Musikinstrumentes)
  • Soziales Training nach dem Konzept „Kraftprotz"
  • Lesen von Verträgen (z.B. Mietverträge, Handyverträge, etc.)
  • Ausfüllen von Anträgen (z.B. BAB, Bafög, Kindergeld, etc.)
  • Kennenlernen von Behörden und Gesetzen (GG,BGB, etc.)
  • Training in gesundheitlichen Fragen (Erste Hilfe, Impfausweis, Erkrankungen, Heilmethoden)

Leben in der Gruppe

Nach erfolgreicher Teilnahme an den Fortbildungen erhält der Jugendliche ein Zertifikat über das Geschaffte. Dies soll ihn ermutigen, sich die lebenspraktischen Aufgaben mit Freude zu erarbeiten. Es gibt von der Gruppenbesprechung festgelegte Termine innerhalb eines Jahres, an denen mit einem kleinen Festakt die Zertifikate für die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungen ausgegeben werden. Den Kindern/Jugendlichen kann bei angemessener Zuverlässigkeit ein eigener Zimmerschlüssel und ab 16 Jahren ein eigener Haustürschlüssel ausgehändigt werden. Die Ausgabe der Schlüssel ist an die Einhaltung von Absprachen, die das Zusammenleben der Gruppe betreffen, gekoppelt.

Nach Beendigung ihrer Schulzeit, meistens mit ca. sechzehn Jahren, können sich Jugendliche innerhalb der Wohngruppe selbständig verpflegen. So wird ihnen Wirtschaftsgeld ausgezahlt und ein separater Kühlschrank zur Vorratshaltung zur Verfügung gestellt. Das Geld müssen sie in immer größeren Zeitabständen mit den Pädagogen gegen Quittungen abrechnen. Gleichzeitig wird verabredet, dass die Selbstversorger täglich kochen. Begonnen wird aber zunächst mit dem Einkaufen und Kochen am Wochenende. Wenn der Jugendliche dies gut beherrscht, darf er seine Aktivitäten ausweiten, bis er sich ganz alleine versorgen kann.

Die Pflege des eigenen Zimmers, das Waschen, Bügeln und Reparieren der eigenen Wäsche sowie die Verwaltung der eigenen Finanzen auf einem eigenen Konto wird ebenfalls mit zunehmendem Alter der Jugendlichen in der Wohngruppe geübt. Zu den eigenen Finanzen gehört neben dem Taschengeld, das Hygienegeld, Frisörgeld, Einkleidungsgeld und Verpflegungsgeld. Dies erfordert das Führen eines Haushaltsbuches und das Sammeln aller Quittungen. In den wöchentlich stattfindenden Gruppenbesprechungen werden die Verselbständigungsbereiche besprochen, so dass der Jugendliche hier Gelegenheit erhält, Fragen zu klären. Im täglichen Miteinander der Jugendlichen mit den Betreuern, erhält der Jugendliche für alle Verselbständigungsbemühungen Hilfestellungen, bis er alleine in der Lage ist, diese Aufgabenbereiche selbständig und selbstverantwortlich zu erfüllen.

Neben der Teilverselbständigung innerhalb der Gruppe steht ein Trainings-Appartement auf dem Grundstück der Einrichtung zur Verfügung. Das Leben in dem Trainings-Appartement ist nach oft jahrelanger Übung in der Wohngruppe ein weiterer Zwischenschritt, bis die Verselbständigung des Jugendlichen so weit vorangeschritten ist, so dass die Einrichtung ihm eine eigene Wohnung anmieten oder der Jugendliche einen eigenen Mietvertrag auf seinen Namen abschließen kann.

In der Regel vollzieht der junge Mensch mit seiner Volljährigkeit, spätestens nach Beendigung der beruflichen Ausbildung, diesen Schritt und sucht sich innerhalb von Bornhöved oder unter Umständen auswärts in der Nähe seines Arbeitsplatzes Wohnraum mit eigenem Mietvertrag. Während der Ausbildung kann der Jugendliche in eigenem Wohnraum weiter von seinen Betreuern der Wohngruppe betreut werden.

Es werden dann ganz nach Bedarf gemeinsam mit dem jungen Menschen die Kontakte zur Berufsschule und zur Ausbildungsstätte gepflegt. Auch findet der Jugendliche Unterstützung bei Behördengängen und erhält Hilfe zur Selbsthilfe in allen lebenspraktischen Bereichen. Die jeweiligen Betreuungsinhalte werden je nach Unterstützungsbedarf individuell durch die Hilfeplanvereinbarung festgelegt und zielorientiert gestaltet. Es wird auf jeden Fall mit dem Jugendlichen und seinen Sorgeberechtigten ein Betreuungsvertrag abgeschlossen, der die Inhalte der Betreuung genau regelt. Es liegt in der Einrichtung ein Muster-Betreuungsvertrag vor, den die Erzieher mit den zu verselbständigenden Jugendlichen gemeinsam erarbeiten. Dieser Vertrag wird mit jedem Jugendlichen, der Betreuung wünscht, überarbeitet und seinen individuellen Bedürfnissen und Erfordernissen angepasst. In diese Absprachen werden auch die Personensorgeberechtigten des Jugendlichen einbezogen.